Allgemeine Geschäftsbedingungen für Geschäftskunden (download)

zuletzt geändert, 19.Mai 2018

(die archivierte Version vom Okt. 2017 finden Sie hier:Archivdownload Okt 2017 )

Allgemeines

Der Auftragnehmer (AN) erbringt für den Auftraggeber (AG) Dienstleistungen in der Informationstechnologie und des Betriebs von Hard- und Softwarekomponenten. Für die entsprechende Zurverfügungstellung einzelner Softwareprodukte gelten ergänzend die jeweiligen Service-Bedingungen oder Verträge. Im Falle eines Widerspruchs zwischen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Service-Bedingungen oder dem Vertrag, gelten die Verträge vor den Service-Bedingungen und diese vor den AGB. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Dienstleistungen, die mtms gegenüber dem AG erbringt, auch wenn im Einzelfall bei Vertragsabschluss nicht ausdrücklich auf die AGB Bezug genommen wird. Geschäftsbedingungen des AG gelten nur, wenn sie vom AN schriftlich anerkannt wurden. Dies gilt insbesondere für allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden, selbst wenn mtms einen Auftrag des Kunden annimmt, in dem der Kunde auf seine allgemeinen Geschäftsbedingungen hinweist und/oder dem allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden beigefügt sind und mtms dem nicht widerspricht.

Änderungsvorbehalt

mtms ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und sonstiger Bedingungen wie Servicebedingungen in sachlich begründeten Fällen einseitig zu ändern. mtms wird diese Änderungen nur aus triftigen Gründen durchführen, insbesondere aufgrund neuer technischer Entwicklungen, Änderungen der Rechtsprechung oder sonstigen gleichwertigen Gründen. Über eine Änderung wird mtms den AG durch Mitteilung des Inhalts der geänderten Regelungen an die zuletzt bekannte E-Mail Adresse des Kunden oder durch Abdruck auf der Rechnung informieren. Die Änderung wird Vertragsbestandteil, wenn der Kunde nicht binnen sechs Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung der Einbeziehung in das Vertragsverhältnis mtms gegenüber in Schrift-oder Textform widerspricht. Widerspricht der AG den Änderungen der AGB und sind diese Änderungen nicht unerheblich, so steht beiden Parteien ein Kündigungsrecht mit Wirksamkeit zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen zu. mtms wird den AG im Zuge der Information gesondert auf die Fristsetzung, das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen hinweisen.

Leistungsumfang

Nutzungsrecht für Software wie z.B. Ticketing, WhatsASolution oder Messaging-Systeme

mtms stellt dem Kunden das in den Service-Bedingungen bezeichnete und beschriebene Softwareprodukt ("Software") zur Nutzung über das Internet zur Verfügung ("Service"). Die Software wird üblicherweise auf Computern eines von mtms genutzten Rechenzentrums betrieben, der Kunde erhält für die Laufzeit dieses Vertrages das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht, auf die Software mittels eines Browsers und einer Internetverbindung zuzugreifen und für eigene Geschäftszwecke ausschließlich in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu nutzen ("Service"). Für die Internetverbindung zwischen dem Kunden und dem Rechenzentrum und die hierfür erforderliche Hard- und Software (z.B. PC, Netzanschluss, Browser) ist der Kunde verantwortlich. Das Nutzungsrecht ist beschränkt auf die vom Kunden gebuchte Anzahl von Nutzungseinheiten (z.B. Anzahl der Nutzer oder verwalteten Geräte). Die Nutzungseinheiten sind in den Service-Bedingungen bezeichnet. Eine Nutzungsüberlassung oder Bereitstellung des Services an Dritte ist untersagt. mtms erbringt Leistungen nicht für Verbraucher, sondern ausschließlich für die Zwecke der gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit des Kunden.

Einrichtung

mtms nimmt im Regelfall die erstmalige Einrichtung des Services (individuelle Einstellungen oder Import von Daten) selbst vor. Eine Veränderung des Services, insbesondere eine Umprogrammierung nach Wünschen des Kunden, ist im Umfang der in den Service-Bedingungen definierten Anforderungen möglich. Entsprechende Serviceleistungen sind besonders zu vereinbaren und zu vergüten.

Support

mtms stellt auf Wunsch einen prinzipiell kostenpflichtigen Support zur Unterstützung bei der Nutzung des Services zur Verfügung.

  • Der Support beinhaltet nicht: Allgemeinen Knowhow-Transfer, Schulungen, Konfiguration und Implementierung oder kundenspezifische Dokumentation oder Anpassung der Software.
  • Der Support erfolgt per E-Mail an mobileservices@mtms.at, per Telefon: +43 6225 29010

  • Die Supportleistungen werden von mtms werktags Montag bis Donnerstag inder Zeit von 9:00 Uhr – 17:00 Uhr und Freitag von 9:00 Uhr – 15:00 Uhr erbracht. Ausgenommen hiervon sind Feiertage in Österreich sowie der 24. und 31.12. eines jeden Jahres. Anfragen, die außerhalb dieser Supportzeiten eingehen, gelten als während des nächstfolgenden Werktages eingegangen.

  • Vor-Ort-Support sowie Rufbereitschaften außerhalb der üblichen Betriebszeiten sind individuell zu vereinbaren. Diese kostenpflichtigen Services sind spätestens 10 Werktage vor der geplanten Erbringung schriftlich zu beauftragen. Eine Stornierung ist bis zu 7 Tage vor Erbringung möglich, erfolgt diese später, werden folgende Anteile am Auftragsvolumen dennoch verrechnet:Storno 7-2 Tage vor der Erbringung: 50%Storno ab 1 Tag vor der Erbringung: 100%Anfahrtszeiten zu Dienstleistungen, die vor Ort erbracht werden, werden mit der Hälfte des vereinbarten Stundensatzes abgerechnet. Anfallende Fahrt-, Nächtigungs- und Verpflegungskosten sind vom Kunden zu tragen.

Änderung der Services

mtms ist berechtigt, die zur Erbringung der Dienstleistungen eingesetzten Einrichtungen nach freiem Ermessen zu ändern, wenn keine Beeinträchtigung der Dienstleistungen zu erwarten ist. mtms kann den Service (einschließlich dessen Systemanforderungen) zur Anpassung an technische oder wirtschaftliche Marktveränderungen und aus wichtigem Grund ändern. Ein solcher liegt insbesondere vor, wenn die Änderung erforderlich ist, aufgrund

  • einer notwendigen Anpassung an eine neue Rechtslage oder Rechtsprechung

  • geänderten technischen Rahmenbedingungen (neue Browserversionen oder technische Standards)

  • des Schutzes der Systemsicherheit

  • der Fortentwicklung des Services (Abschaltung alter Funktionen, die durch neue weitgehend ersetzt wurden, neue Funktionen).

mtms wird den Kunden auf für ihn nachteilige Änderungen rechtzeitig - in der Regel zwei Wochen vor dem Inkrafttreten - per E-Mail hinweisen. Die Zustimmung des Kunden zu einer solchen Änderung gilt als erteilt, wenn der Kunde der Änderung nicht bis zum Änderungstermin schriftlich oder per E-Mail widerspricht. Bei der Ankündigung der Änderung wird mtms auf diese Rechtsfolge noch einmal gesondert hinweisen. Würde die Änderung das vertragliche Gleichgewicht zwischen den Parteien zu Lasten des Kunden nicht nur unerheblich stören, unterbleibt die Änderung auf Wunsch des Kunden. Im Falle des Unterbleibens einer derartigen Leistungsänderung auf Wunsch des Kunden übernimmt mtms keine Haftung für allfällige dem Kunden durch das Unterbleiben der Änderung entstehende Nachteile oder Schäden und ist darüber hinaus zur vorzeitigen Vertragsauflösung berechtigt, wenn ihr selbst Nachteile drohen sollten.

Zusätzliche Leistungen

Leistungen durch mtms, die vom AG über den jeweils vereinbarten Leistungsumfang hinaus in Anspruch genommen werden, werden vom AG nach tatsächlichem Personal- und Sachaufwand zu den jeweils beim AN gültigen Sätzen vergütet. Dazu zählen insbesondere Leistungen außerhalb der beim AN üblichen Geschäftszeit, das Analysieren und Beseitigen von Störungen und Fehlern, die durch unsachgemäße Handhabung oder Bedienung durch den AG oder sonstige nicht vom AN zu vertretende Umstände entstanden sind. Ebenso sind Schulungsleistungen grundsätzlich nicht in den Dienstleistungen enthalten und bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

Vermittlung Dritter

Sofern mtms auf Wunsch des AG Leistungen Dritter vermittelt, kommen diese Verträge ausschließlich zwischen dem AG und dem Dritten zu den jeweiligen Geschäftsbedingungen des Dritten zustande. mtms ist nur für die von ihm selbst erbrachten Dienstleistungen verantwortlich.

Barrierefreiheit

Ausdrücklich weisen wir daraufhin, dass eine barrierefreie Ausgestaltung iSd Bundesgesetzes über die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz – BGStG)" nicht im Angebot enthalten ist, sofern diese nicht gesondert/individuell vom Auftraggeber angefordert wurde. Sollte die barrierefreie Ausgestaltung nicht vereinbart worden sein, so obliegt dem Auftraggeber die Überprüfung der Leistung auf ihre Zulässigkeit im Hinblick auf das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz durchzuführen.

Mitwirkungspflichten und Beistellungen

Der AG verpflichtet sich, alle Maßnahmen zu unterstützen, die für die Erbringung der Dienstleistungen durch den AN erforderlich sind. Der AG verpflichtet sich weiters, alle Maßnahmen zu ergreifen, die zur Erfüllung des Vertrags erforderlich sind und die nicht im Leistungsumfang des AN enthalten sind. Der AG stellt zu den vereinbarten Terminen und auf eigene Kosten sämtliche von mtms zur Durchführung des Auftrages benötigten Informationen, Daten und Unterlagen in der von mtms geforderten Form zur Verfügung und unterstützt den AN auf Wunsch bei der Problemanalyse und Störungsbeseitigung, der Koordination von Verarbeitungsaufträgen und der Abstimmung der Dienstleistungen. Änderungen in den Arbeitsabläufen beim AG, die Änderungen in den vom AN für den AG zu erbringenden Dienstleistungen verursachen können, bedürfen der vorherigen Abstimmung mit mtms hinsichtlich ihrer technischen und kommerziellen Auswirkungen. Der AG ist nicht berechtigt, den Mitarbeitern der mtms Weisungen - gleich welcher Art- zu erteilen und wird alle Wünsche bezüglich der Leistungserbringung ausschließlich an den von mtms benannten Ansprechpartner herantragen.Der AG wird alle ihm obliegenden Mitwirkungspflichten so zeitgerecht erbringen, dass mtms in der Erbringung der Dienstleistungen nicht behindert wird. Der AG stellt sicher, dass mtms und/oder die durch den AN beauftragten Dritten für die Erbringung der Dienstleistungen den erforderlichen Zugang zu den Räumlichkeiten beim AG erhalten. Der AG ist dafür verantwortlich, dass die an der Vertragserfüllung beteiligten Mitarbeiter seiner verbundenen Unternehmen oder von ihm beauftragte Dritte entsprechend an der Vertragserfüllung mitwirken. Erfüllt der AG seine Mitwirkungspflichten nicht zu den vereinbarten Terminen oder in dem vorgesehenen Umfang, gelten die vom AN erbrachten Leistungen trotz möglicher Einschränkungen dennoch als vertragskonform erbracht. Zeitpläne für die von AN zu erbringenden Leistungen verschieben sich in angemessenem Umfang. Der AG wird die dem AN hierdurch entstehenden Mehraufwendungen und/oder Kosten zu den beim AN jeweils geltenden Sätzen gesondert vergüten.Der AG sorgt dafür, dass seine Mitarbeiter und die ihm zurechenbaren Dritten die vom AN eingesetzten Einrichtungen und Technologien sowie die ihm allenfalls überlassenen Vermögensgegenstände sorgfältig behandeln; der AG haftet dem AN für jeden Schaden.Sofern nichts anderes vereinbart wird, erfolgen Beistellungen und Mitwirkungen des AG unentgeltlich.

Erbringung von Leistungen vor Ort

Sofern die Dienstleistungen vor Ort beim AG erbracht werden, stellt der AG die zur Erbringung der Dienstleistungen durch mtms erforderlichen Netzkomponenten, Anschlüsse, Versorgungsstrom inkl. Spitzenspannungsausgleich, Notstromversorgungen, Stellflächen für Anlagen, Arbeitsplätze sowie Infrastruktur in erforderlichem Umfang und Qualität (z.B. Klimatisierung) unentgeltlich zur Verfügung. Jedenfalls ist der AG für die Einhaltung der vom jeweiligen Hersteller geforderten Voraussetzungen für den Betrieb der Hardware verantwortlich. Ebenso hat der AG für die Raum- und Gebäudesicherheit, unter anderem für den Schutz vor Wasser, Feuer und Zutritt Unbefugter Sorge zu tragen. Der AG ist für besondere Sicherheitsvorkehrungen (z.B. Sicherheitszellen) in seinen Räumlichkeiten selbst verantwortlich. Soweit dies nicht ausdrücklich im Leistungsumfang vom AN enthalten ist, wird der AG auf eigenes Risiko und auf eigene Kosten für eine Netzanbindung sorgen.

Change Requests

Beide Vertragspartner können jederzeit Änderungen des Leistungsumfangs verlangen ("Change Request"). Eine gewünschte Änderung muss jedoch eine genaue Beschreibung derselben, die Gründe für die Änderung, den Einfluss auf Zeitplanung und die Kosten darlegen, um dem Adressaten des Change Requests die Möglichkeit einer angemessenen Bewertung zu geben. Ein Change Request wird erst durch Zustimmung beider Vertragspartner bindend.

Leistungsstörungen

mtms verpflichtet sich zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienstleistungen. Erbringt mtms die Dienstleistungen nicht zu den vorgesehenen Zeitpunkten oder nur mangelhaft, d.h. mit wesentlichen Abweichungen von den vereinbarten Qualitätsstandards, ist mtms verpflichtet, mit der Mängelbeseitigung umgehend zu beginnen und innerhalb angemessener Frist seine Leistungen ordnungsgemäß und mangelfrei zu erbringen.Beruht die Mangelhaftigkeit auf Beistellungen oder Mitwirkungen des AG oder auf einer Verletzung der Verpflichtungen des AG, ist jede unentgeltliche Pflicht zur Mängelbeseitigung ausgeschlossen. In diesen Fällen gelten die vom AN erbrachten Leistungen trotz möglichen Einschränkungen dennoch als vertragsgemäß erbracht. mtms wird auf Wunsch des AG eine kostenpflichtige Beseitigung des Mangels unternehmen.Der AG wird den AN bei der Mängelbeseitigung unterstützen und alle erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen. Aufgetretene Mängel sind vom AG unverzüglich schriftlich oder per E-mail dem AN zu melden. Den durch eine verspätete Meldung entstehenden Mehraufwand bei der Fehlerbeseitigung trägt der AG.Die Regelungen dieses Punktes gelten sinngemäß für allfällige Lieferungen von Hard- oder Softwareprodukten vom mtms an den AG. Die Gewährleistungsfrist für solche Lieferungen beträgt 6 Monate ab Übergabe. § 924 ABGB "Vermutung der Mangelhaftigkeit" wird einvernehmlich ausgeschlossen. Für allfällige dem AG von mtms überlassene Hard- oder Softwareprodukte Dritter gelten vorrangig vor den Regelungen dieses Punktes die jeweiligen Gewährleistungsbedingungen des Herstellers dieser Produkte. Bis zur vollständigen Bezahlung behält sich mtms das Eigentum an allen von ihm gelieferten Hard- und Softwareprodukten vor. Eventuell vereinbarte Pönalen sind pro Jahr der Höhe nach mit 20% des Gesamtjahresentgeltes begrenzt. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadenersatzanspruches, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, ist ausgeschlossen. Sollten pönalwirksame Überschreitungen eintreten, sind diese dem AN unverzüglich schriftlich zur Kenntnis zu bringen.

Haftung

mtms haftet dem AG für von ihr nachweislich verschuldete Schäden nur im Falle groben Verschuldens. Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf von mtms beigezogene Dritte zurückgehen. Im Falle von verschuldeten Personenschäden haftet der Auftragnehmer unbeschränkt.Die Haftung für mittelbare Schäden - wie beispielsweise entgangenen Gewinn, Kosten die mit einer Betriebsunterbrechung verbunden sind, Datenverluste oder Ansprüche Dritter - wird ausdrücklich ausgeschlossen.Schadensersatzansprüche verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften, jedoch spätestens mit Ablauf eines Jahres ab Kenntnis des Schadens und des Schädigers.Sofern mtms das Werk unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt mtms diese Ansprüche an den AG ab. Der AG wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten.Ist die Datensicherung ausdrücklich als Leistung vereinbart, so ist die Haftung für den Verlust von Daten abweichend von obiger Regelung nicht ausgeschlossen, jedoch für die Wiederherstellung der Daten begrenzt bis maximal 10% der Auftragssumme je Schadensfall, maximal jedoch EUR 15.000,- . Weitergehende als die in diesem Vertrag genannten Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche des AG - gleich aus welchem Rechtsgrund - sind ausgeschlossen. Machen Dritte (einschließlich öffentliche Stellen) gegenüber mtms Ansprüche bzw. Rechtsverletzungen geltend, die auf der Behauptung beruhen, dass der AG gegen vertragliche oder gesetzliche Pflichten verstoßen hat, insbesondere rechtswidrige Daten in den Service eingespielt oder den Service in wettbewerbswidriger oder sonst rechtswidriger Weise genutzt hat, so gilt Folgendes: Der Kunde wird mtms schad- und klaglos halten bzw. von diesen Ansprüchen unverzüglich freistellen, mtms bei der Rechtsverteidigung angemessene Unterstützung bieten und mtms von den Kosten der Rechtsverteidigung freistellen. Voraussetzung für die Freistellungspflicht ist, dass mtms den Kunden über geltend gemachte Ansprüche ohne schuldhafte Verzögerung schriftlich informiert, keine Anerkenntnisse oder gleichkommende Erklärungen abgibt und es dem Kunden ermöglicht, auf Kosten des Kunden - soweit möglich - alle gerichtlichen und außergerichtlichen Verhandlungen über die Ansprüche zu führen.

Höhere Gewalt

Soweit und solange Verpflichtungen infolge höherer Gewalt, wie z.B. Krieg, Terrorismus, Naturkatastrophen, Feuer, Streik, Aussperrung, Embargo, hoheitlicher Eingriffe, Ausfall der Stromversorgung, Ausfall von Transportmitteln, Ausfall von Telekommunikationsnetzen bzw. Datenleitungen, sich auf die Dienstleistungen auswirkende Gesetzesänderungen nach Vertragsabschluss oder sonstiger Nichtverfügbarkeit von Produkten nicht fristgerecht oder nicht ordnungsgemäß erfüllt werden können, stellt dies keine Vertragsverletzung dar.

Vergütung

Der Kunde schuldet mtms für die Nutzung des Services während der Vertragslaufzeit die in der Service-Beschreibung, dem Vertrag oder dem Angebot vereinbarte Vergütung. Die Vergütung kann bestehen aus einer einmaligen Einrichtungsgebühr, einer festen monatlichen Grundgebühr und einer von der Anzahl der gebuchten oder in Anspruch genommenen Nutzungseinheiten abhängigen monatlichen Nutzungsgebühr. Die jeweiligen Gebühren werden mit dem Kunden gesondert vertraglich vereinbart oder ergeben sich aus den jeweiligen Servicebedingungen oder Angeboten. Preisangaben verstehen sich, wenn nicht anders gekennzeichnet jeweils ohne Mehrwertsteuer.

Nichtnutzung

Vergütung bei Nichtnutzung des Services: Die Grund- und Nutzungsgebühren für die Services von mtms sind auch dann fällig, wenn der Kunde – aus welchen Gründen immer – die Services von mtms gänzlich oder auch nur zum Teil nicht in Anspruch nimmt.

Stornierung von Aufträgen

Erbrachte persönliche Dienstleistungen (Konfiguration, Entwicklungsleistungen, Consulting & Support) sind bis zum Zeitpunkt der Kenntnisnahme einer Stornierung des Kunden durch mtms auf jeden Fall zu 100% zu vergüten. Ebenso sind kundenspezifische Anfertigungen (z.B. Datenträger, Tickets) zu 100% zu vergüten. Softwarelizenzen, die ggf. für einen längeren Zeitraum gelten, sind auf jeden Fall bis zum Ende des Monats zu vergüten, in dem die Stornierung zur Kenntnis genommen wurde, aber mindestens für den vereinbarten Mindestzeitraum laut individuellem Vertrag (idR 3 Monate). Hardware-Mietgebühren sind in dem Ausmaß nicht zu vergüten, in dem die anderweitige Nutzung durch mtms für andere Kunden ermöglicht wird.

Reisekosten

Reisezeiten von Mitarbeitern des AN gelten als Arbeitszeit. Reisezeiten werden in Höhe von 50% des vereinbarten Stundensatzes vergütet. Zusätzlich werden die Reisekosten und allfällige Übernachtungskosten vom AG nach tatsächlichem Aufwand erstattet. Die Erstattung der Reise- und Nebenkosten erfolgt gegen Vorlage der Belege (Kopien).

Zahlungsfrist

Die Verrechnung erfolgt monatlich im Nachhinein und die von mtms gelegten Rechnungen sind spätestens 14 Tage ab Fakturenerhalt ohne jeden Abzug und spesenfrei zahlbar. Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtauftrag festgelegten Zahlungsbedingungen analog. Eine Zahlung gilt an dem Tag als erfolgt, an dem mtms über sie verfügen kann. Wird die Rechnung nicht binnen 8 Wochen nach Erhalt beeinsprucht, so gilt sie als akzeptiert. Kommt der AG mit seinen Zahlungen in Verzug, ist mtms berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen und alle zur Einbringlichmachung erforderlichen Kosten zu verrechnen. Sollte der Verzug des AG 14 Tage überschreiten, ist mtms berechtigt, sämtliche Leistungen unbeschadet eines Vergütungsanspruchs einzustellen. mtms ist überdies berechtigt, das Entgelt für alle bereits erbrachten Leistungen ungeachtet allfälliger Zahlungsfristen sofort fällig zu stellen.

Anpassung

Laufende Vergütungen beruhen auf dem Mindestkollektivvertragsgehalt eines Angestellten von Unternehmen im Bereich Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik in der Erfahrungsstufe für spezielle Tätigkeiten (ST2) und können durch mtms jährlich im Ausmaß der prozentuellen Erhöhung dieses KV-Gehaltes bzw. der durch den KV geforderten Durchschnittserhöhung angepasst werden. Dies gilt ebenfalls für vereinbarte Honorar bzw. Stundensätze oder Servicepauschalen.

Aufrechnung

Die Aufrechnung ist dem AG nur mit einer vom AN anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderung gestattet. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem AG nicht zu.

Steuern

Alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Abgabenschuldigkeiten, wie z.B. Rechtsgeschäftsgebühren oder Quellensteuern, trägt der AG.Sollte mtms für solche Abgaben in Anspruch genommen werden, so wird der AG den AN schad- und klaglos halten. Die Verrechnung der Vergütung erfolgt zusätzlich der jeweiligen gesetzlichen vorgesehen Umsatzsteuer.

Nutzungsrechte an Softwareprodukten und Unterlagen

Soweit dem AG vom AN Softwareprodukte überlassen werden oder dem AG die Nutzung von Softwareprodukten im Rahmen der Dienstleistungen ermöglicht wird, steht dem AG das nicht ausschließliche, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare, auf die Laufzeit des Vertrags beschränkte Recht zu, die Softwareprodukte in unveränderter Form zu benutzen. Erbringt mtms auf Auftrag oder Wunsch des Kunden sowohl entgeltliche als auch nicht entgeltliche Softwareentwicklungsleistungen (z.B. Applikationen werden für den AG angepasst, erweitert oder eigene Module entwickelt, Landingpages bereitgestellt oder auch kundenspezifische Interfaces, so steht dem AG ebenfalls nur das nicht ausschließliche, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare, auf die Laufzeit des Vertrags beschränkte Recht zu, die Softwareprodukte in unveränderter Form zu benutzen. Alle anderen Rechte an der Software (Source Code), Designs oder eventuellen Verfahren verbleiben bei mtms, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart wurde. Sofern keine gesonderte Vereinbarung getroffen wird, werden dem AG keine weitergehenden Rechte an Softwareprodukten übertragen.Für dem AG vom AN überlassene Softwareprodukte Dritter gelten vorrangig vor den Regelungen dieses Punktes die jeweiligen Lizenzbestimmungen des Herstellers dieser Softwareprodukte.Die Rechte des AG nach den §§ 40(d), 40(e) UrhG werden hierdurch nicht beeinträchtigt.Alle dem AG vom AN überlassenen Unterlagen, insbesondere die Dokumentationen zu Softwareprodukten, dürfen weder vervielfältigt noch auf irgendeine Weise entgeltlich oder unentgeltlich verbreitet werden.Der AG ist verpflichtet sicherzustellen, dass er bei Verwendung von Lichtbildern, Texten, Videos oder anderen rechtlich geschützten Informationen oder Medien, über die dazu notwendigen Rechte verfügt. Sollte mtms diesbezüglich von Dritten in Anspruch genommen werden, so wird der AG den AN schad- und klaglos halten.

Vertragsabschluss/Laufzeit

Vertragsabschluss/Laufzeit

Bei Abschluss eines schriftlichen Vertrages tritt dieser, wenn nicht anders vereinbart, mit Unterschrift durch beide Vertragspartner in Kraft und läuft auf unbestimmte Zeit. Der Vertrag kann von jedem Vertragspartner unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten, jeweils zum Monatsletzten, frühestens aber zum Ende der im Vertrag vereinbarten Mindestlaufzeit, schriftlich gekündigt werden. Eine Kündigung per E-mail ist, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart wurde, möglich, erfordert aber die Bestätigung des Zugangs durch die jeweils andere Partei.

Vereinfachter Vertragsabschluss

Der Vertrag zwischem mtms und dem AG kommt durch die Annahme der Bestellung des AG durch mtms zustande. Der AG kann die Bestellung entweder online oder durch Zusenden des unterschriebenen Angebots (eingescannte Kopie per Mail ist ausreichend) ausführen. Die Annahme durch mtms erfolgt entweder durch eine Auftragsbestätigung oder durch den Beginn der Leistungserbringung.

Sonderkündigung

Jeder Vertragspartner ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund mit eingeschriebenem Brief vorzeitig und fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der jeweils andere Vertragspartner - trotz schriftlicher Abmahnung und Androhung der Kündigung - wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag verletzt oder gegen den anderen Vertragspartner ein Konkurs- oder sonstiges Insolvenzverfahren, eröffnet oder mangels Masse abgelehnt wird oder die Leistungen des anderen Vertragspartners infolge von Höherer Gewalt für einen Zeitraum von länger als sechs Monaten behindert oder verhindert werden. mtms ist überdies berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund vorzeitig zu kündigen, wenn sich wesentliche Parameter der Leistungserbringung geändert haben und mtms aus diesem Grund die Fortführung der Leistungen unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht mehr zugemutet werden kann. mtms ist weiters berechtigt den Vertrag jederzeit fristlos zu kündigen, wenn der AG über die Dienstleistungen oder Services unangemessene Inhalte verbreitet oder gutheißt. Dies sind insbesondere:

  • vulgäre, hetzerische, rassistische, gewaltverherrlichende, verleumderische, bedrohende, rechts- oder sittenwidrige Inhalte

  • Inhalte, welche die Privatsphäre oder Rechte Dritter verletzen

  • obszöne oder pornographische Inhalte

  • Inhalte mit Informationen über Finanzprodukte

  • persönliche Informationen über Personen wie z.B. Telefonnummern oder Wohnadressen

  • Inhalte, die Schadcode enthalten

  • Inhalte, die zu einer Handlung anleiten oder auffordern, die eine Verletzungsgefahr nach sich ziehen kann oder rechtswidrig ist

  • Inhalte, welche mtms negativ darstellen oder ein negatives Image für mtms erzeugen.

  • Links, Inhalte oder Hinweise auf andere Ticketverkaufssysteme oder Tickethotlines bei Nutzung des mtms Ticketingsystems

Bei Zuwiderhandlung steht es mtms zu, den Zugang des Kunden ohne weitere Vorankündigung zu sperren und einen eventuellen Ticketverkauf einzustellen. Der AG hat in diesem Fall alle mtms entstehenden Kosten und Aufwände zu ersetzen und mtms gegenüber Ansprüchen Dritter schad- und klaglos zu halten. Weiters schuldet der AG weiterhin, bis zum Ablauf der regulären Kündigungsfrist bzw. Auslaufen des Vertrags, die vereinbarte Vergütung. Bei Vertragsbeendigung hat der AG unverzüglich sämtliche ihm vom AN überlassene Unterlagen und Dokumentationen an den AN zurückzustellen.

Datenschutz

Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers. Dies umfasst Tätigkeiten, die im Vertrag und/oder in der Leistungsbeschreibung konkretisiert sind. Der Auftraggeber ist im Rahmen dieses Vertrages für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen der Datenschutzgesetze, insbesondere für die Rechtmäßigkeit der Datenweitergabe an den Auftragnehmer sowie für die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung allein verantwortlich (»Verantwortlicher« im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO).

Die vom Kunden im Rahmen der Nutzung des Services eingegebenen und die dabei erzeugten und dem Kunden zurechenbaren Daten ("Kundendaten") stehen dem Kunden zu. mtms behandelt die Kundendaten vertraulich. mtms wird beim Umgang mit personenbezogenen Daten die Vorschriften der DSGVO, des Datenschutzgesetzes und sofern anwendbar, die des Telekommunikationsgesetzes beachten und die für den Datenschutz im Verantwortungsbereich vom AN erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen treffen.mtms verpflichtet sich insbesondere seine Mitarbeiter, die Bestimmungen der DSGVO, des österreichischen Datenschutzgesetzes und des TKG einzuhalten. mtms ist nicht verpflichtet, die Zulässigkeit der vom AG in Auftrag gegebenen Datenverarbeitungen im Sinne datenschutzrechtlicher Vorschriften zu prüfen. Die Zulässigkeit der Überlassung von personenbezogenen Daten an den AN sowie der Verarbeitung solcher Daten durch den AN ist vom AG sicherzustellen.

mtms ergreift alle zumutbaren Maßnahmen, um die an den Standorten des AN gespeicherten Daten und Informationen des AG gegen den unberechtigten Zugriff Dritter zu schützen.

Einzelheiten und Details zum Datenschutz werden in einem eigenen Datenschutzvertrag, geschlossen zwischen dem AG (Verantwortlicher) und dem AN (Verarbeiter) geregelt.

Zu allen Fragen bzw. zur Wahrung ihrer Rechte bezüglich Datenschutz, steht Ihnen unser Datenschutzbeauftragter unter datenschutz@mtms.at zur Verfügung.

Daten bei Vertragsende

Der Kunde kann die Kundendaten über die Export-Funktion des jeweiligen Services während der Vertragslaufzeit exportieren. Nach Ende der Vertragslaufzeit hat der Kunde keinen Zugriff mehr auf die Kundendaten. Mit Ablauf von drei Monaten nach Vertragsende - oder vorher auf Verlangen des Kunden - wird mtms die Kundendaten endgültig und vollständig löschen, sofern dem nicht vertragliche oder gesetzliche Aufbewahrungspflichten von mtms entgegenstehen. Auf Wunsch werden dem Kunden bei Vertragsende die Daten in einem einfachen Format (csv) übermittelt. Zu einer abweichenden Herausgabe der Kundendaten (z.B. betreffend Zeit, Format oder Migration) ist mtms nur verpflichtet, wenn dies gesondert vereinbart und vergütet wird.

Datensicherung

Der AG wird die mtms übergebenen Daten und Informationen zusätzlich bei sich verwahren, so dass sie bei Verlust oder Beschädigung jederzeit rekonstruiert werden können. Dem Kunden obliegt es, regelmäßig Kopien der von ihm eingegebenen Daten zu exportieren und Sicherungskopien anzufertigen oder die entsprechenden Informationen auszudrucken und aufzubewahren.

Geheimhaltung

Der AG sichert dem AN zu, alle ihm vom anderen im Zusammenhang mit diesem Vertrag und seiner Durchführung zur Kenntnis gebrachten Betriebsgeheimnisse als solche zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen, soweit diese nicht allgemein bekannt sind oder dem Empfänger bereits vorher ohne Verpflichtung zur Geheimhaltung bekannt waren oder dem Empfänger von einem Dritten ohne Geheimhaltungsverpflichtung mitgeteilt bzw. überlassen werden oder vom Empfänger nachweislich unabhängig entwickelt worden sind oder aufgrund einer rechtskräftigen behördlichen oder richterlichen Entscheidung offen zu legen sind.Die mit dem AN verbundenen Unterauftragnehmer gelten nicht als Dritte, soweit sie einer inhaltlich diesem Punkt entsprechenden Geheimhaltungsverpflichtung unterliegen.

Sonstiges

Schriftform

Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses.

Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine sinngemäße gültige Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Klausel am nächsten kommt.

Übertragung und Subunternehmen

Jede Verfügung über die aufgrund des Vertrags bestehenden Rechte oder Pflichten bedarf der vorherigen Zustimmung des jeweils anderen Vertragspartners. mtms ist jedoch berechtigt, den Vertrag auch ohne Zustimmung des AG auf ein anderes Unternehmen zu übertragen.mtms ist berechtigt, sich zur Erfüllung seiner Verpflichtungen ganz oder teilweise Dritter zu bedienen. Sofern schutzwürdige personenbezogene Daten iSd Datenschutzgesetzes von mtms für den AG zu verarbeiten sind und Dritte zur ganz oder teilweisen Erfüllung der Verpflichtungen herangezogen werden, ist der AG davon rechtzeitig zu verständigen.

Marketing

Sofern nicht anders vereinbart, kann mtms den Kunden als Referenz in seiner Referenzliste auf der Webseite und/oder in Marketingunterlagen anführen. Die Nennung des Kunden kann dabei im Zusammenhang mit dem vom AG bei mtms bezogenen Dienst/Service oder allgemein erfolgen. Weiters kann die Nennung unter Anführung des Unternehmenslogos des AG erfolgen.

Abwerbeverbot

Der AG wird während der Laufzeit des Vertrages und bis zum Ablauf eines Jahres nach Vertragsende vom AN zur Erbringung der Dienstleistungen eingesetzte Mitarbeiter weder selbst noch über Dritte abwerben. Der AG verpflichtet sich, für jeden Fall des Zuwiderhandelns an den AN eine Vertragsstrafe in der Höhe des zwölffachen Bruttomonatsgehalts, das der betreffende Mitarbeiter zuletzt vom AN bezogen hat, mindestens jedoch das Kollektivvertragsgehalt eines Angestellten von Unternehmen im Bereich Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik in der Erfahrungsstufe für spezielle Tätigkeiten (ST2).

Anwendbares Recht

Soweit nicht anders vereinbart, gelten die zwischen Unternehmern zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich nach österreichischem Recht unter Ausschluss des UN Kaufrechts, auch dann, wenn der Auftrag im Ausland durchgeführt wird. Für eventuelle Streitigkeiten gilt ausschließlich die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für den Geschäftssitz der mtms als vereinbart.

Mediation

Für den Fall von Streitigkeiten aus diesem Vertrag, die nicht einvernehmlich geregelt werden können, vereinbaren die Vertragsparteien einvernehmlich zur außergerichtlichen Beilegung des Konfliktes eingetragene Mediatoren (ZivMediatG) mit dem Schwerpunkt Wirtschaftsmediation aus der Liste des Justizministeriums beizuziehen. Sollte über die Auswahl der Wirtschaftsmediatoren oder inhaltlich kein Einvernehmen hergestellt werden können, werden frühestens ein Monat ab Scheitern der Verhandlungen rechtliche Schritte eingeleitet. Im Falle einer nicht zustande gekommenen oder abgebrochenen Mediation, gilt in einem allfällig eingeleiteten Gerichtsverfahren österreichisches Recht.Sämtliche aufgrund einer vorherigen Mediation angelaufenen notwendigen Aufwendungen,insbesondere auch jene für eine beigezogene RechtsberaterIn, können vereinbarungsgemäß in einem Gerichts- oder Schiedsgerichtsverfahren als „vorprozessuale Kosten" geltend gemacht werden. Sonderbestimmungen

Sonderbestimmungen für die Miete von Hardware

Der AG ist verpflichtet, den bereitgestellten Gegenstand ab dem Zeitpunkt der Übergabe so sorgfältig zu behandeln und zu benutzen, wie es ein verständiger, auf die Werterhaltung bedachter Eigentümer tun würde. Insbesondere ist der AG auf seine Kosten verpflichtet,

  • die Hardware sorgfältig und gemäß den Herstelleranleitungen zu behandeln, zu verwenden und zu pflegen;

  • die Hardware nur für Zwecke einzusetzen, für welche sie vertraglich vorgesehen ist, keine Teile zu entfernen, zu verändern oder zu markieren;

  • keine Arbeiten an der zur Verfügung gestellten Hardware, durch dritte Personen ohne Einwilligung von mtms ausführen zu lassen;

  • nicht an Dritte zu vermieten oder zu verleihen;

  • vor Inbetriebnahme der Hardware die Bedienungsanleitung und die Sicherheitsanweisung sorgfältig durchzulesen und diese zu beachten.

Spezielle technische Voraussetzungen bei Bereitstellung der Hardware durch mtms

Die Nutzung der mtms-Software-Lösung im gehosteten Betrieb erfordert keinerlei spezielle Voraussetzungen auf Seiten der vom AG bereitgestellten Infrastruktur. Für die Zutrittskontrolle durch Scangeräte oder Smartphones ist ein gut funktionierendes WLAN mit Internetzugang notwendig. Dieses muss vom AG gestellt werden und mtms vorab die Zugangsdaten bekannt gegeben werden oder die Geräte durch den AG selbst in das WLAN eingebucht werden. Sofern Tickets gedruckt werden, bestehen folgende aktuelle Einschränkungen: • Bei Verwendung der mtms-Druckservices ist ein Browser nach Vorgabe von mtms zu verwenden. • Zum korrekten Ausführen der Druckapplikation benötigt der Systembenutzer lokale Administrator-Berechtigungen auf dem Rechner, von dem aus Druckvorgänge gestartet werden.

Mängel

Der AG bestätigt mit Empfang der Hardware, dass ihm die Hardware in einem technisch einwandfreien und betriebsfähigen Zustand und vollständig übergeben wurde. Verborgene Mängel, Beschädigungen oder Funktionsstörungen sind unverzüglich nach Bekanntwerden bei Inbetriebnahme mtms anzuzeigen. Ausfallzeiten der Hardware, die auf vom AG zu vertretende, unsachgemäße Bedienung bzw. Behandlung zurückzuführen sind, oder sonstige Mängel, die durch den nicht vertragsgemäßen, vom AG zu vertretenden Gebrauch entstanden sind, berechtigen den AG nicht zur Mietpreisminderung. Sollte die Hardware einen nicht vom AG zu vertretenden Mangel aufweisen, verpflichtet sich mtms, binnen einer Frist von 5 Arbeitstagen nach Bekanntgabe des Mangels dem AG ein gleichwertiges, fehlerfreies Produkt zur Verfügung zu stellen. Darüber hinausgehende Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüche des AG sind ausgeschlossen.

Rückgabe, Verlust und Beschädigung von Geräten

Der AG übernimmt und nutzt die Hardware hinsichtlich etwaiger Schädigungen durch Dritte auf eigene Gefahr. Der AG hat die von mtms bereit gestellte Hardware während der Vertragslaufzeit in seinem Besitz und ist für alle daraus entstehenden Kosten verantwortlich. Der AG verpflichtet sich, die Hardware nach Beendigung des Vertragsverhältnisses im vertrags- und ordnungsgemäßen Zustand, insbesondere betriebsbereit, unbeschädigt und gereinigt, mit allen im Auftragsformular aufgeführten Teilen und Zubehör innerhalb 3 Tagen nach Ende des Mietvertrages in geeigneter Verpackung an mtms zurückzugeben. Die Kosten der Rücksendung trägt der AG. Der AG haftet für eventuellen Verlust oder Beschädigung der Hardware bzw. dessen Zubehör, daher wird eine versicherte Rücksendung empfohlen. Wird die Hardware nicht fristgerecht und ordnungsgemäß zurückgesendet, verrechnet mtms die dadurch entstehenden Zusatzkosten (Mietentgang in anderen Projekten, Zumietung von Hardware von Drittanbietern, etc.), mindestens aber einen Betrag von EUR 500,-- pauschal. Ist dem AG die Rückgabe der bereit gestellten Hardware, aus von ihm zu vertretenden Gründen unmöglich, so ist der AG verpflichtet, mtms Schadensersatz zu leisten. Für den Fall, dass der AG eine Sicherheitsleistung (Kaution) geleistet hat, ist mtms berechtigt, den Schadensersatzanspruch gemäß vorstehendem Satz mit der Kaution zu verrechnen. Der AG haftet für alle von ihm zu vertretenden Schäden, die aufgrund einer von ihm verschuldeten oder der Gebrauchsüberlassung an Dritte durch diese Dritte verschuldeten Verletzung der Obhuts- und Sorgfaltspflichten entstehen. Der AG haftet für abhanden gekommene oder durch Diebstahl entwendete Hardware.

Servicebedingungen WhatsASolution/WhatsATool

Bei WhatsASolution handelt es sich um kein offizielles Service der Firma WhatsApp Inc. Es werden Schnittstellen verwendet, welche auf dem Dienst von WhatsApp basieren. Das bedeutet auch, dass dieses Service jederzeit und ohne entsprechende Information im Namen von WhatsApp Inc. geändert oder abgeschaltet werden kann. Diese Abschaltung kann alle Services oder nur eine bestimmte SIM-Karte betreffen. Im Falle, dass eine SIM-Karte gesperrt wird, müssen alle Kontakte, die auf dieser SIM-Karte gespeichert sind, auf eine neue SIM-Karte übertragen werden. Sollte aus diesen oder anderen Gründen die Übertragung von Kontakten auf eine neue SIM-Karte notwendig sein, wird mtms dazu die Endkunden per SMS oder WhatsApp-Nachricht informieren. Das Gleiche gilt, sollten anstelle von SIM-Karten lokale Servicerufnummern verwendet werden. mtms ist nicht verantwortlich dafür, wenn der Diensteanbieter/Vertragspartner gegen die Richtlinien der WhatsApp Inc. verstößt. Es liegt im Interesse des AG zu überprüfen, ob die Verwendung dieses Services im eigenen Geschäftsprozess erlaubt ist. mtms ist ausschließlich technischer Dienstleister, welcher keine Accounts besitzt und daher nicht für den Missbrauch des WhatsApp EndUserLicenceAgreement (EULA) verantwortlich gemacht werden kann. mtms ist nicht verantwortlich dafür, welche Daten wie lange bei WhatsApp Inc. gespeichert werden. Weiter ist zu beachten, dass mtms nicht für die dauerhafte Funktion des Services garantieren kann und sie keinen Einfluss auf das Geschäftsmodell der Firma WhatsApp Inc. hat. mtms übernimmt daher keine wie auch immer geartete Verantwortung oder Haftung für die Funktion des Dienstes. Die Firma mtms Solutions GmbH und deren Produkt WhatsASolution stehen in keiner geschäftlichen Verbindung zur WhatsApp Inc.

SIM-Karten

Die für den Versand und Empfang von Nachrichten benötigten SIM-Karten werden von mtms bereitgestellt und verwaltet. In Sonderfällen und nach Absprache mit mtms können neben SIM-Karten auch das Festnetz oder geografische Servicerufnummern verwendet und vom AG bereitgestellt werden. Der entstandene Mehraufwand wird entsprechend der jeweils aktuellen Stundensätze durch den AG vergütet. Die Servicerufnummern müssen sprachfähig und international erreichbar sein.

Kündigungsfristen/Änderungen

Die Kündigungsfrist beträgt in den ersten drei Monaten jeweils ein Monat, danach 3 Monate. Eine Erhöhung der gebuchten Nutzungseinheiten (bzw. der Wechsel in ein höheres Leistungspaket) ist jederzeit möglich, eine Reduzierung (bzw. der Wechsel in ein niedrigeres Leistungspaket) ist nur mit Wirkung zum Ende der Grund- oder einer Verlängerungslaufzeit oder davor mit Zustimmung von mtms möglich. Im Falle einer Erhöhung der gebuchten Nutzungseinheiten innerhalb der Grund- oder einer Verlängerungslaufzeit werden die zusätzlichen Gebühren anteilig in Rechnung gestellt. Für die zusätzlichen Nutzungseinheiten gelten die Preise gemäß der bei Bestellung der zusätzlichen Nutzungseinheiten gültigen Preisliste von mtms.

Servicebestimmungen Ticketing

Allgemeines

Die mtms Solutions GmbH vertreibt Tickets im Auftrag des jeweiligen Veranstalters (AG) als Vermittler. Das heißt, die mtms Solutions GmbH selbst ist zu keinem Zeitpunkt der Veranstalter von der durch ihre Plattform beworbenen Veranstaltungen bzw. der zugehörigen Tickets. Dies gilt auch für Veranstaltungen, bei denen der Zutritt nicht durch Tickets sondern Gästelisten oder ähnliches erfolgt, unabhängig davon, ob für den Zutritt zur Veranstaltung ein Entgelt zu entrichten ist oder nicht. Die Veranstaltungen werden immer durch den Veranstalter durchgeführt. mtms ist daher nicht selbst Veranstalter, sondern vertreibt die Tickets im Auftrag des Veranstalters als Vermittler. Daher kommt bezüglich der eigentlichen Veranstaltung nur ausschließlich ein Vertrag zwischen dem Käufer und dem Veranstalter zustande. Für die Vermittlung der Tickets und deren Kauf und/oder die Registrierung für Veranstaltungen gegenüber dem Käufer sind ausschließlich die "Allgemeinen Geschäftsbedingungen Ticketkauf" gültig. Durch die Nutzung unserer Dienste, insbesondere des Erwerbs von Tickets oder Registrierung für Veranstaltungen, akzeptiert der jeweilige Endkunde die Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Bezüglich der Veranstaltung selbst (gegenüber dem Gast), gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Veranstalters (kurz: Veranstalter AGB), zusätzlich neben den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der mtms Solutions GmbH. Diese Veranstalter AGB sind beim Ticketkauf bzw. auf der Webseite des Veranstalters und bei manchen Tickets direkt verlinkt ersichtlich. Der Name des jeweiligen Veranstalters ist im Online-Shop und auf dem Ticket ersichtlich.

Marketing

mtms ist berechtigt, sich als "Offizieller Ticketingpartner" in der Öffentlichkeit darzustellen und unter Verwendung dieses Titels werbend tätig zu werden. Alle Werbemittel, die Inhalte oder die Darstellung der Marke bzw. CI des AG bzw. persönlichkeitsrechtlich und/oder urheberrechtlich geschützte Inhalte über Veranstaltungen/Künstler betreffen, müssen vorher schriftlich freigegeben werden. mtms achtet dabei auf die Einhaltung der CI-Vorgaben.

Steuern

Die von mtms gegenüber dem Kunden respektive dem Endkunden berechneten Gebühren (insbesondere Ticketgebühren) und sonstige Entgelte sind steuerbare und steuerpflichtige Leistungen. mtms erstellt für diese Leistungen Rechnungen und führt die dort enthaltene Umsatzsteuer ab. Der AG ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass es zu einer korrekten Versteuerung der Kartenentgelte kommt. Diese setzen sich aus dem Abrechnungspreis (Kartenpreis ohne Ticketgebühr) der Eintrittskarten zuzüglich der Ticketgebühr zusammen. Das Geltendmachen des Vorsteuerabzugs aus den von mtms gestellten Rechnungen entspricht nur unter dieser Voraussetzung einer korrekten Behandlung der Mehrwertsteuer.

Ticketdruck

Der Kunde kann eigenes Ticketmaterial verwenden. Der Kunde liefert das Layout der Tickets unter Berücksichtigung der technischen Anforderungen des mtms-Systems und dessen Ticketdrucks. Alle Kosten für die Herstellung des Ticketmaterials sind komplett vom Kunden zu übernehmen. Alternativ kann das Ticketmaterial von mtms gegen gesonderte Verrechnung gestellt werden.

Verfügbarkeit

mtms richtet das System auf eine grundsätzliche Verfügbarkeit von täglich zwischen 09:00 und 24:00 Uhr aus. Zwischen 24:00 und 09:00 Uhr täglich behält sich mtms ausdrücklich das Recht vor, Wartungen ohne besondere vorherige Ankündigungen durchzuführen. Ausgenommen von der zugesicherten Betriebsbereitschaft sind Störungen auf Grund höherer Gewalt. Gelegentliche außergewöhnliche Wartungs-, Instandhaltungs- und Installationsarbeiten, um die Betriebsbereitschaft im Sinne der vertraglichen Eigenschaften und Leistungsmerkmale aufrechtzuerhalten, können nur nach vorheriger Absprache mit dem AG erfolgen.